KRANKMELDUNG

Ist Ihr Kind wegen Krankheit am Besuch des Unterrichts gehindert, so bitten wir um Benachrichtigung per Telefon (0841 93870500) oder Fax (0841 93870599) vor Unterrichtsbeginn um 07:55 Uhr.

Die schriftliche Mitteilung ist innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (grünes Formular/Download). 

Ab dem 4. Tag der Erkrankung benötigen wir ein ärztliches Attest. Bei gehäuften krankheitsbedingten Schulversäumnissen oder bei bestehendem Zweifel an der Erkrankung kann die Schule nach § 39 Abs. 2, Satz 2 RSO die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.

Formular Krankmeldung

UNTERRICHTSBEFREIUNG

Schülerinnen können nur in ganz dringenden Ausnahmefällen auf Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Jeder versäumte Unterrichtstag bedeutet Wissenslücken im behandelten Unterrichtsstoff. Arztbesuche, Vorsprachen bei Behörden und Ämtern sollen nur in Ausnahmefällen während der Unterrichtszeit stattfinden.

Anträge auf Beurlaubungen müssen rechtzeitig mindestens zwei Tage vor der Beurlaubung bei der Schulleitung eingereicht werden. (grünes Formular / Download)

Unterrichtsbefreiungen für einen Tag an dem eine Schulaufgabe geschrieben wird, können nicht genehmigt werden. Ebenso ist eine Beurlaubung wegen einer Fahrprüfung oder einer Urlaubsreise nicht möglich.

Formular Unterrichtsbefreiung